Vorschriften
BIBIONE THERMAE verfolgt das Ziel, Krankheiten zu heilen und vorzubeugen, die im Thermalumfeld therapeutischen Nutzen finden.
Es nutzt die Zusammenarbeit von Ärzten und spezialisierten Fachkräften, die stets das Ziel vor Augen haben, die Lebensqualität der Personen zu verbessern, die sich den verschiedenen Behandlungen unterziehen. Dabei werden die oben genannten Prinzipien, die Gleichheitskriterien und die Rechte der Kranken respektiert. Gleichzeitig wird von allen Gästen der Respekt gegenüber den anderen Kurteilnehmern und die Achtung der Arbeit der Fachkräfte verlangt.
Die Vorschriften, die bei Bedarf aktualisiert werden, stehen allen zur Verfügung, um gelesen und respektiert zu werden.
Allgemeine Vorschriften:
1. Der medizinische Eingangstest für die Thermalanwendungen ist obligatorisch. Die Zugangszeiten sind an den Schildern am Eingang des Gebäudes angegeben.
2. Die Patienten müssen sich strikt an die vom Arzt der Therme verordneten Therapiepläne halten und sich den eventuell erforderlichen diagnostischen Untersuchungen unterziehen, die für bestimmte Behandlungskuren vorgesehen sind.
3. Um wirksame therapeutische Ergebnisse zu erzielen, sollten die Patienten Behandlungszyklen von mindestens zwei Wochen absolvieren.
4. Es ist notwendig, die Behandlungen nicht auf nüchternen Magen zu beginnen. Es wird empfohlen, das Frühstück mit Tee oder Kaffee und leicht verdaulichen Lebensmitteln zu sich zu nehmen, die eine angemessene Energiezufuhr bieten, wie Fruchtmarmelade oder Honig. Es ist ratsam, Milch und Joghurt zu vermeiden, deren Verdauung länger dauert, oder sie mindestens zwei Stunden vor den Behandlungen zu konsumieren.
5. In den ersten Tagen der Behandlung und aufgrund der direkten Wirkung der Thermalkur können leichte subjektive Beschwerden ("Thermal-Krise") auftreten; in diesem Fall kann sich der Patient an das medizinische Personal der Therme wenden, um eine geeignete Kontrolle und Behandlung der Symptome zu erhalten.
6. Für den Zugang zur Fangobalneotherapie ist das Tragen von sauberen, für den Pool geeigneten Badeschlappen obligatorisch. Vor dem Betreten der Becken ist es obligatorisch, eine Dusche zu nehmen und eine Badekappe zu tragen.
7. Nach der Grottentherapie oder der Fangobalneotherapie müssen die Patienten mindestens zwanzig Minuten in einem geeigneten Bereich verweilen, um eine angemessene "Reaktionsphase" zu ermöglichen, die ein integraler Bestandteil der Behandlung ist.
8. Es ist notwendig, die körperliche Aktivität und die Sonnenexposition während der Behandlungszeit zu reduzieren.
9. Um Unannehmlichkeiten für andere Patienten und den reibungslosen Betrieb der Einrichtung zu vermeiden, wird um die Einhaltung der festgelegten Zeiten gebeten.
10. Das Rauchen im Thermalzentrum ist verboten.
11. Die Benutzung von Mobiltelefonen in den Behandlungsbereichen ist untersagt; sie müssen ausgeschaltet und in den vorgesehenen Schränken aufbewahrt werden.
12. Die Patienten und Besucher der Thermalanlage müssen angemessene Kleidung tragen und sich angemessen verhalten.
13. In den Behandlungsbereichen muss aus Rücksicht auf die anderen Patienten, die sich einer Behandlung unterziehen, Ruhe gehalten werden.
14. Um Unannehmlichkeiten zwischen den Patienten zu vermeiden, die dieselben Thermalbäder, Fangotherapien und Massagen in Anspruch nehmen, wird um strikte Einhaltung der zugewiesenen Zeiten gebeten.
Allgemeine Informationen:
a) Für diejenigen, die Thermalanwendungen in Anspruch nehmen, ist eine kontinuierliche medizinische Betreuung während der Behandlungszeiten vorgesehen. Die Notfallversorgung ist mit den notwendigen Geräten und Medikamenten ausgestattet. Bei gesundheitlichen Fragen oder Bedürfnissen kann man sich an das Personal der verschiedenen Abteilungen wenden, das den medizinischen Dienst direkt kontaktieren wird.
b) Für die Buchung von Behandlungen, Facharztbesuchen, diagnostischen und instrumentellen Untersuchungen oder für die Buchung zusätzlicher Behandlungen kann man sich direkt an das Empfangspersonal wenden.
Die Direktion hat eine Regelung für den Zugang und die Nutzung der Schwimmbäder festgelegt, die vor dem Eingang zu den Umkleidekabinen und in den Entspannungsbereichen der Schwimmbäder ausgehängt ist.
1. Die Schwimmbäder und der Wellnessbereich können zu den öffentlich angegebenen Zeiten am Eingang der Schwimmbäder genutzt werden.
2. Es wird empfohlen, einen Zeitraum von mindestens drei Stunden zwischen einer Mahlzeit und dem Schwimmen verstreichen zu lassen.
3. Eine gründliche Dusche mit Seife ist obligatorisch, bevor man vom Umkleideraum in die Schwimmbäder und den Wellnessbereich gelangt.
4. Der Badeanzug muss gesetzlich angemessen sein. Für die Saunen wird ein Badeanzug, vorzugsweise aus Baumwolle, verlangt.
5. Das Tragen einer Badekappe ist in den Becken obligatorisch.
6. Badegäste, die Zugang zu den Schwimmbädern und dem Wellnessbereich haben, müssen frei von ansteckenden, übertragbaren Krankheiten, Verletzungen oder offenen Wunden sowie von gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein, die nach Einschätzung des zuständigen Personals mit der Nutzung der Schwimmbäder und des Wellnessbereichs unvereinbar sind.
7. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste jederzeit einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen.
8. Personen, die sich im Zustand der Alkoholisierung befinden, wird der Zugang zu den Schwimmbädern und dem Wellnessbereich verwehrt. Gäste, die sich ungebührlich verhalten, sowohl im Wasser als auch außerhalb, werden zu jeder Zeit des Geländes verwiesen und haben keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
9. Die Direktion behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Schwimmbädern und dem Wellnessbereich auch für Inhaber von Abonnements zu verweigern, wenn diese die Ruhe und Ordnung des Bereichs stören, nach eigenem Ermessen oder auf Hinweis des Servicepersonals.
10. Es ist verboten, ohne Schuhe oder mit Freizeitschuhen in den Schwimmbad- und Wellnessbereich zu gehen; Gäste müssen Plastik- oder Gummibadeschuhe tragen, die ausschließlich für diese Bereiche verwendet werden dürfen. Turnschuhe sind nur dem Servicepersonal erlaubt.
11. Die Direktion übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen (Geld, Wertpapiere, Wertgegenstände, Kleidung und andere persönliche Dinge), die in den Räumlichkeiten oder außerhalb des Thermalbads aufbewahrt oder in Schließfächern hinterlegt werden. Für Geld, Dokumente und Wertgegenstände stehen geeignete Mini-Boxen zur Verfügung.
12. Die Direktion übernimmt außerdem keine Verantwortung für Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen im Schwimmbad und im Wellnessbereich, die durch Unvorsichtigkeit der Gäste verursacht werden.
13. Sprünge, Schubsen und Tauchgänge vom Rand der Schwimmbecken sind verboten; Spiele im Wasser und das Laufen am Beckenrand können gefährlich sein.
14. Die Benutzung von Flossen, Masken, Luftmatratzen, Booten oder anderen vom Personal als gefährlich erachteten Gegenständen ist für die Badegäste verboten. Es ist auch verboten, Glas- oder Keramikgegenstände oder allgemein gefährliche Objekte in den Schwimmbadbereich mitzubringen.
15. Das Tauchen in die Tiefe ist verboten.
16. Es wird empfohlen, sich nicht länger als 20 Minuten am Stück in den Thermalbecken und insbesondere in den Whirlpools aufzuhalten. Für die Nutzung der Saunen und der Salzkabinen sowie Kräuterkabinen müssen die Hinweise und Empfehlungen auf den entsprechenden Schildern beachtet werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann sich der Gast an das Servicepersonal wenden.
17. Das Rauchen in allen Bereichen der Schwimmbäder und des Wellnessbereichs ist gemäß Gesetz Nr. 3 vom 16. Januar 2003, Art. 51, und deren Änderungen und Ergänzungen verboten.
18. Aus hygienischen Gründen ist der Verzehr von Lebensmitteln und Getränken in den Bereichen neben den Becken und in den Entspannungsbereichen verboten. Es ist auch verboten, Lebensmittel und Getränke von außerhalb in den Schwimmbadbereich/Bar, den Wellnessbereich und die SPA mitzunehmen.
19. Abonnements sind ein Jahr ab Kaufdatum gültig.
20. Für Kinder unter 3 Jahren sind spezielle Schwimmbadwindeln erforderlich.
21. Bei hoher Besucherzahl kann es sein, dass nicht genügend Liegen für alle Gäste verfügbar sind und/oder die Zugänge vorübergehend geschlossen werden.
Die Direktion hat eine Regelung festgelegt, die an der Rezeption/Kasse ausgehändigt wird und von den Gästen im Wellnessbereich eingehalten werden muss.
1. Im Wellnessbereich ist es verpflichtend, leise zu sprechen. In den Saunen und den verschiedenen Behandlungsräumen sollte, um andere Gäste nicht zu stören, möglichst Stille gewahrt werden.
2. Es ist verpflichtend, einen Badeanzug oder ein Pareo sowie Badeschuhe zu tragen.
3. Der Zutritt zu den Saunen und den verschiedenen Behandlungsräumen ist Minderjährigen unter 16 Jahren und Personen, die sich nicht in einwandfreiem körperlichen oder hygienischen Zustand befinden, verboten.
4. Es ist zwingend erforderlich, sich vor dem Betreten der Saunen oder Behandlungsräume gründlich mit warmem Wasser zu duschen und sich sorgfältig abzutrocknen.
5. Beim Betreten der Sauna müssen die Badeschuhe außerhalb der Tür gelassen werden.
6. Es wird empfohlen, vor dem Sitzen auf den Bänken ein großes Handtuch auszubreiten, um den Schweiß vollständig aufzufangen. Keine Körperteile sollten direkten Kontakt mit dem Holz der Bänke haben.
7. Es wird empfohlen, nicht länger als 15 Minuten in der Sauna zu verweilen.
8. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Saunen aufhalten, darf 20 nicht überschreiten.
9. Der Aufguss darf nur von von der Direktion autorisierten Personen durchgeführt werden, und zwar an folgenden Tagen und Uhrzeiten: Samstag und Sonntag um 12:00, 14:00, 16:00 und 18:00 Uhr, von Montag bis Freitag um 15:00, 17:00 und 19:00 Uhr. Es ist zudem verboten, mehr als drei Aufgüsse pro Tag zu besuchen.
10. Es ist verboten, Wasser auf die heißen Steine zu gießen; für diese Aufgabe sollte das Personal in den Saunen gerufen werden. Ebenso ist es verboten, ätherische Öle oder andere Essenzen auf die heißen Steine zu gießen, es sei denn, sie wurden von der Direktion bereitgestellt, da sie Allergien bei den Anwesenden auslösen könnten.
11. Es ist verboten, Öle, Salze, Honig, Produkte und Zubehör jeglicher Art in die Saunen und das Dampfbad mitzunehmen. Auch Getränke in Glasflaschen oder Dosen sind nicht erlaubt.
12. Der Konsum von alkoholischen Getränken im Wellnessbereich ist verboten.
13. Rauchen auf der Terrasse des Wellnessbereichs ist verboten.
14. Im Ruheraum sollten die Liegen frei von persönlichen Gegenständen gehalten werden, um eine regelmäßige Nutzung durch andere entspannungsbedürftige Gäste zu ermöglichen.
15. Zum Erhalt der Ordnung wird empfohlen, keine großen Rucksäcke, Taschen oder Reisetaschen in den Wellnessbereich mitzubringen.
16. Es ist verboten, Speisen und Getränke, die von außen mitgebracht werden, in den Pool- und Barbereich, den Wellnessbereich und die SPA mitzunehmen.
17. Die Anweisungen des verantwortlichen Personals für die Pools und den Wellnessbereich müssen befolgt werden. Andernfalls können Gäste, die die allgemeinen Regeln für die Saunen und die Hausordnung des Thermenbetriebs nicht einhalten, aufgefordert werden, die Räume ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verlassen.
Die Direktion hat eine Regelung festgelegt, die von den Gästen des Wellnessbereichs eingehalten werden muss.
1. Etwaige Stornierungen oder Änderungen der Uhrzeit müssen der Sekretariat unter den folgenden Kontaktdaten mitgeteilt werden:
- Direkttelefon Abteilung: T. 0431 441250
- Zentrale: T. 0431 441111
- E-Mail: fisio@bibioneterme.it oder info@bibioneterme.it
2. Es wird empfohlen, zur ersten Sitzung rechtzeitig zu erscheinen, um die bürokratischen Formalitäten (Zahlungen, Kopien der Befunde usw.) abzuwickeln.
3. Die Stornierung einer Therapie muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden, andernfalls wird die Sitzung als durchgeführt gewertet und kann nicht mehr nachgeholt werden.
4. Kunden, die zu spät kommen, können die Therapie nur für die verbleibende Zeit der ursprünglichen Buchung in Anspruch nehmen; eine vollständige Dauer der Sitzung kann daher nicht garantiert werden.
5. Die Sekretariatsabteilung des Thermal-Rehabilitationsbereichs behält sich vor, mögliche Änderungen der Uhrzeiten und des Therapeuten vorzunehmen.
6. Die Nichterscheinen zur ersten Sitzung ohne Vorankündigung führt zur Stornierung aller nachfolgenden Sitzungen. Bereits bezahlte, aber nicht durchgeführte Behandlungen können innerhalb von 6 MONATEN nach dem Datum der Unterbrechung nachgeholt werden. Die medizinische Direktion behält sich vor, ein ärztliches Attest für die Wiederaufnahme der Behandlungen oder eine Kontrolluntersuchung durch einen in unseren Ambulanzen tätigen Arzt anzufordern.
7. Die Bescheinigung über das Ende der Rehabilitationsbehandlung oder die Rehabilitationsakte müssen beim Sekretariat angefordert werden: Sie werden innerhalb von 10 Werktagen nach der Anfrage ausgestellt.
8. Für die korrekte Durchführung der Therapien ist es erforderlich, bei der ersten Sitzung alle ärztlichen und spezialistischen Verordnungen, Befunde und diagnostischen Untersuchungen (Röntgenaufnahmen, CT, MRT usw.) vorzulegen.
9. Informieren Sie das Personal der Abteilung über mögliche Allergien gegen Cremes oder Medikamente, das Vorhandensein eines Herzschrittmachers, metallische Prothesen oder eine Schwangerschaft.