Whistleblowing
Hier finden Sie alle Dokumente zum Whistleblowing.
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten
Diese Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend „Verordnung“) von BIBIONE TERME S.p.A., mit Sitz in Via delle Colonie 3 – San Michele al Tagliamento (VE), 30028 - Fraz. Bibione (VE) (nachfolgend „BIBIONE TERME“ oder „Gesellschaft“), in ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher der Verarbeitung bereitgestellt, an Personen, die keine Angestellten sind und die Meldungen gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Union melden, einreichen.
In dieser Information werden die Zwecke und die Methoden erläutert, mit denen BIBIONE TERME Ihre personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet, welche Datenkategorien verarbeitet werden, welche Rechte die betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung haben und wie diese Rechte ausgeübt werden können.
Kategorien der verarbeiteten Daten
Die Gesellschaft wird die im Rahmen der Meldung von Ihnen bereitgestellten Daten verarbeiten; insbesondere wird BIBIONE TERME folgende personenbezogene Daten verarbeiten: a) Name und Nachname; b) Adresse, über die die Meldung erfolgt; c) die Rolle, aufgrund derer die Meldung erfolgt.
Die Bereitstellung der Daten ist erforderlich, um die Meldung einzureichen; ohne diese Daten kann die Meldung nicht weitergeleitet werden.
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Im Rahmen der Verwaltung des Whistleblowing-Systems wird BIBIONE TERME Ihre personenbezogenen Daten gemäß Artikel 6 Buchstabe c) der Verordnung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung verarbeiten, insbesondere zur Einhaltung der Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023, das die Pflicht zur Implementierung eines Meldesystems vorsieht, um etwaige rechtswidrige Verhaltensweisen zu erkennen, die sich auf Folgendes beziehen:
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und Zwecke der Kommunikation
BIBIONE TERME kann Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, die für die Verwaltung des Whistleblowing-Systems benötigt werden. Insbesondere können Ihre Daten an externe Unternehmen weitergegeben werden, die BIBIONE TERME IT-Dienstleistungen anbieten, sowie an externe Berater.
Diese Unternehmen werden Ihre personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 der Verordnung (nachfolgend auch „Auftragsverarbeiter“) verarbeiten, unter Beachtung der Anforderungen von Artikel 13 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023.
Um eine Liste der Auftragsverarbeiter zu erhalten, wenden Sie sich bitte an BIBIONE TERME unter info@bibioneterme.it.
BIBIONE TERME kann Ihre Daten auch an Stellen weitergeben, an die die Kommunikation aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, nachdem die Berechtigung der Meldung überprüft wurde; diese Stellen werden Ihre Daten als eigenständige Verantwortliche verarbeiten.
Dauer der Verarbeitung und Aufbewahrungsfrist der Daten
Ihre Daten werden nur so lange verarbeitet, wie es unbedingt erforderlich ist, um die von Ihnen eingereichte Meldung zu analysieren sowie für alle erforderlichen Folgemaßnahmen. In jedem Fall, gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023, nicht länger als fünf Jahre nach der Mitteilung des endgültigen Ergebnisses der Meldung.
Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Ihre Daten können von Dienstleistern, die BIBIONE TERME für die Verwaltung der von Ihnen eingereichten Meldung nutzt, außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Solche Übertragungen werden, sofern erforderlich, durch die Verwendung von Standardvertragsklauseln geregelt, die von der Europäischen Kommission gemäß der Entscheidung 2021/914/EU und möglichen späteren Änderungen verabschiedet wurden, oder alternativ auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission, bindender Unternehmensnormen und/oder anderer von der einschlägigen Gesetzgebung zugelassener Instrumente. Sie können Informationen über den Ort, an den Ihre Daten übermittelt wurden, sowie eine Kopie dieser Daten erhalten, indem Sie an info@bibioneterme.it schreiben.
Rechte der betroffenen Personen
Wir informieren Sie, dass Sie gemäß der geltenden Gesetzgebung folgende Rechte ausüben können:
Diese Anfragen können per Post an die oben angegebene Adresse der Gesellschaft gerichtet werden.
Wir informieren Sie ferner, dass BIBIONE TERME S.p.A. einen Datenschutzbeauftragten (DPO) ernannt hat: Ing. Occari Nicola, erreichbar unter den oben angegebenen Adressen.
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß der geltenden Gesetzgebung Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten an die Datenschutzbehörde richten können.
1. Definitionen
Ethikkodex: Er wurde gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/01 angenommen und ist ein Dokument, in dem das Unternehmen die Gesamtheit der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber allen Personen darlegt, mit denen es zur Erreichung seiner Unternehmensziele in Beziehung tritt. Der Ethikkodex hat zum Ziel, ethische "Standards" und Verhaltensregeln festzulegen, die die Empfänger des Ethikkodex in ihren Beziehungen zum Unternehmen einhalten müssen, um rechtswidriges Verhalten zu verhindern und zu ahnden.
Mitarbeiter: Personen, die im Namen und/oder für das Unternehmen auf der Grundlage eines Mandats oder einer anderen Form der Zusammenarbeit tätig sind (beispielsweise: Finanzberater, Praktikanten, Mitarbeiter auf Vertrags- und Projektbasis, Zeitarbeiter).
Berater: Personen, die ihre Tätigkeit im Interesse des Unternehmens auf Grundlage eines vertraglichen Verhältnisses ausüben.
DSGVO: Europäische Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten.
G.D.P.R.: Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten.
Gesetzesdekret 231/01 oder Dekret: Das Gesetzesdekret vom 8. Juni 2001, Nr. 231, betreffend die „Regelung der administrativen Verantwortung von juristischen Personen, Unternehmen und auch nicht rechtsfähigen Vereinigungen“ und seine späteren Änderungen und Ergänzungen.
Empfänger des Ethikkodex: Gesellschafter, Mitglieder der Gesellschaftsorgane, Mitarbeiter sowie alle Personen, die, auch wenn sie extern sind, direkt oder indirekt für TERME BIBIONE tätig sind oder mit TERME BIBIONE zusammenarbeiten (z.B. Mitarbeiter in jeglicher Funktion, Berater, Lieferanten, Kunden).
Empfänger des Modells: Mitglieder der Gesellschaftsorgane, die Prüfgesellschaft, Mitarbeiter sowie Personen, die, auch wenn sie nicht zu den Mitarbeitern gehören, für TERME BIBIONE tätig sind und unter der Kontrolle und Leitung des Unternehmens stehen (beispielsweise: Finanzberater, Praktikanten, Mitarbeiter auf Vertrags- und Projektbasis, Zeitarbeiter).
Angestellte oder Mitarbeiter: Angestellte oder Mitarbeiter, d.h. alle Mitarbeiter des Unternehmens (Personal der ersten, zweiten und dritten professionellen Ebene; Führungskräfte; Direktoren).
Gesetz 146/2006: Das Gesetz vom 16. März 2006 Nr. 146 (Ratifizierung und Durchführung der Konvention und Protokolle der Vereinten Nationen gegen transnationale organisierte Kriminalität, die von der Generalversammlung am 15. November 2000 und am 31. Mai 2001 verabschiedet wurden).
Modell / MOG: Modell der Organisation, Verwaltung und Kontrolle gemäß den Artikeln 6 und 7 des Dekrets.
O.d.V.: Überwachungsorgan, das gemäß den Artikeln 6, Absatz 1, Buchstabe b) und 7 des Gesetzesdekrets 231/2001 für die Überwachung der Funktionsweise und Einhaltung des Modells sowie für dessen Aktualisierung zuständig ist.
Meldung: Jede Information über vermeintliche Mängel, Unregelmäßigkeiten, Verstöße, zu beanstandende Verhaltensweisen und Tatsachen oder jede Praxis, die nicht den Vorgaben des Ethikkodex und/oder des Modells der Organisation, Verwaltung und Kontrolle entspricht.
Anonyme Meldung: Wenn die Identität des Meldenden nicht angegeben oder anderweitig identifizierbar ist.
Offene Meldung: Wenn der Meldende ein Problem offen anspricht, ohne Einschränkungen bezüglich seiner Vertraulichkeit.
Vertrauliche Meldung: Wenn die Identität des Meldenden nicht angegeben ist, aber unter bestimmten und festgelegten Umständen zurückverfolgt werden kann.
Böswillige Meldung: Eine Meldung, die ausschließlich dazu dient, einem Empfänger des Ethikkodex und/oder des Modells zu schaden oder ihm anderweitig zu schaden. Meldungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig ohne Grundlage gemacht werden.
Unternehmen: BIBIONE TERME S.p.A.
Meldende Personen: Die Empfänger des Ethikkodex und/oder des Modells sowie jede andere Person, die sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzt, um eine Meldung zu machen.
Gemeldete Personen: Die Empfänger des Ethikkodex und/oder des Modells, die vermeintliche Mängel, Unregelmäßigkeiten, Verstöße, zu beanstandende Verhaltensweisen und Tatsachen oder jede Praxis, die nicht den Vorgaben des Ethikkodex und/oder des Modells der Organisation, Verwaltung und Kontrolle entspricht, begangen haben.
Dritte Parteien: Vertragspartner von TERME BIBIONE, sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. Lieferanten, Berater, etc.), mit denen das Unternehmen eine vertraglich geregelte Form der Zusammenarbeit eingeht und die mit dem Unternehmen im Rahmen risikobehafteter Aktivitäten zusammenarbeiten.
Unterstellte Personen: Personen, die der Leitung oder Aufsicht einer Person in leitender Position gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) des Dekrets unterstehen.
2. Zweck
Diese Verfahren dienen dazu, klare und identifizierbare Informationskanäle einzurichten, um den Eingang, die Analyse und die Bearbeitung von Meldungen – offen, anonym und vertraulich – in Bezug auf mutmaßlich rechtswidriges Verhalten gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 und/oder Verstöße gegen das Modell und/oder den Ethikkodex sicherzustellen und die notwendigen Aktivitäten für deren ordnungsgemäße Verwaltung durch das Überwachungsorgan zu definieren.
Darüber hinaus hat dieses Verfahren zum Ziel:
a) Die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Meldenden und des mutmaßlichen Verantwortlichen für den Verstoß zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Regeln, die die Ermittlungen oder Verfahren der Justizbehörden in Bezug auf die Tatsachen, die Gegenstand der Meldung sind, oder disziplinarische Verfahren bei böswilligen Meldungen regeln;
b) Den Meldenden angemessen gegen repressive und/oder diskriminierende Handlungen direkt oder indirekt aus Gründen im Zusammenhang mit der Meldung zu schützen;
c) Einen spezifischen, unabhängigen und autonomen Kanal für die Meldung sicherzustellen.
3. Anwendungsbereich
Diese Regelung gilt für die Empfänger des Modells und/oder des Ethikkodex, nämlich:
- Gesellschafter;
- Mitglieder des Verwaltungsrates;
- Mitglieder des Aufsichtsrates;
- Mitglieder des Überwachungsorgans;
- Mitarbeiter;
- Prüfgesellschaft;
- Personen, die, auch wenn sie nicht zu den Mitarbeitern gehören, für BIBIONE TERME S.p.A. tätig sind und unter der Kontrolle und Leitung des Unternehmens stehen (beispielsweise: Praktikanten, Mitarbeiter auf Vertrags- und Projektbasis, Zeitarbeiter);
- Personen, die, auch wenn sie extern sind, stabil direkt oder indirekt für BIBIONE TERME oder mit TERME BIBIONE arbeiten (z.B. kontinuierliche Mitarbeiter; strategische Lieferanten).
4. Verantwortung und Verbreitung
Dieses Verfahren, als Anhang zum Handbuch, wird inhaltlich vom Verwaltungsrat des Unternehmens genehmigt, der auf Vorschlag des Überwachungsorgans auch für die Aktualisierung und Ergänzung verantwortlich ist. Es ist für die Mitarbeiter online zugänglich. Dieselben Verbreitungsmethoden gelten auch für spätere Revisionen und Ergänzungen des Verfahrens.
5. Grundsätze
Die an diesem Verfahren beteiligten Personen handeln im Einklang mit dem Normen-, Organisationssystem sowie den internen Befugnissen und Delegationen. Sie sind verpflichtet, gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den folgenden Grundsätzen zu handeln:
KENNTNIS UND BEWUSSTSEIN: Dieses Meldeverfahren stellt ein wesentliches Element dar, um ein umfassendes Bewusstsein für die effektive Überwachung von Risiken und deren Wechselwirkungen zu gewährleisten und um die Veränderungen in der Strategie und im organisatorischen Kontext zu lenken.
GARANTIE DER VERTRAULICHKEIT PERSONENBEZOGENER DATEN UND SCHUTZ DER MELDENDE PERSON UND DES BETROFFENEN: Alle Personen, die Meldungen empfangen, prüfen und bewerten sowie jede andere am Meldungsmanagementprozess beteiligte Person, sind verpflichtet, die höchste Vertraulichkeit bezüglich der gemeldeten Vorfälle, der Identität des Betroffenen und des Meldenden zu gewährleisten, die angemessen vor Vergeltungsmaßnahmen, diskriminierenden oder anderweitig unlauteren Handlungen geschützt sind.
SCHUTZ DES BETROFFENEN VOR MELDUNGEN IN „BÖSARTIGER ABSICHT“: Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Würde, Ehre und den Ruf jedes Einzelnen zu respektieren. Der Meldende muss angeben, ob ein privates Interesse an der Meldung besteht. Das Unternehmen gewährleistet angemessenen Schutz vor Meldungen in „bösartiger Absicht“ und verurteilt solche Handlungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Meldungen, die darauf abzielen, zu schädigen oder Nachteile zu verursachen sowie jede andere Form des Missbrauchs dieses Dokuments, eine Verantwortung sowohl im Disziplinarverfahren als auch in anderen zuständigen Bereichen darstellen.
UNPARTEILICHKEIT, AUTONOMIE UND UNABHÄNGIGKEIT DES URTEILS: Alle Personen, die Meldungen empfangen, prüfen und bewerten, müssen über moralische und berufliche Qualifikationen verfügen und die notwendigen Bedingungen für Unabhängigkeit, Objektivität, Kompetenz und Sorgfalt bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten gewährleisten.
6. Beteiligte Personen
Das Meldesystem kann von den folgenden Personen aktiviert werden:
- Arbeitnehmer (unabhängig von der Art des Vertrags), die auf Basis von Beziehungen, die ihre Eingliederung in die Unternehmensorganisation bestimmen, tätig sind, auch in einer anderen Form als im Arbeitsverhältnis.
- Mitglieder der Unternehmensorgane.
- Dritte, die stabile geschäftliche Beziehungen zur Gesellschaft haben (z. B. kontinuierliche Mitarbeiter; strategische Lieferanten).
7. Gegenstand der Meldung
Gegenstand der Meldung sind die Begehung oder der Versuch der Begehung einer der im D.Lgs. 231/2001 vorgesehenen Straftaten oder die Verletzung oder betrügerische Umgehung der Prinzipien und Vorschriften des Modells für Organisation und Verwaltung und/oder der ethischen Werte und Verhaltensregeln des Verhaltenskodexes der Gesellschaft, von denen im Rahmen der ausgeübten Funktionen Kenntnis erlangt wurde.
Die Meldungen können sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- Verstöße im Zusammenhang mit dem Schutz der Arbeitnehmer, einschließlich der Arbeitsschutzvorschriften.
- Vermutete Straftaten, die im Modell 231 der Gesellschaft vorgesehen sind, durch Unternehmensvertreter im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaft.
- Verstöße gegen den Verhaltenskodex, das Modell 231, Unternehmensverfahren.
Berücksichtigt werden nur Meldungen, die sich auf direkt vom Meldenden festgestellte Tatsachen beziehen und nicht auf Gerüchte basieren. Darüber hinaus darf die Meldung keine persönlichen Beschwerden betreffen. Der Meldende darf das Verfahren nicht für rein persönliche Zwecke, für Ansprüche oder Vergeltungsmaßnahmen nutzen, die das Arbeits-/Kooperationsverhältnis oder das Verhältnis zum Vorgesetzten oder zu Kollegen betreffen, für die die entsprechenden Unternehmensverfahren zu Rate gezogen werden müssen.
8. Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen
8.1. Meldung
Interne Meldungen
Ein meldender Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine Meldung auf folgende Arten vorzunehmen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass eine der im vorhergehenden Abschnitt 7 aufgeführten Verstöße stattgefunden hat oder stattfinden könnte:
- Durch die Nutzung eines externen Internetportals, wie zum Beispiel eines Portals, das die Möglichkeit bietet, die Identität des Meldenden anonym zu halten. Im konkreten Fall gibt der Meldende im besagten Portal den Empfänger der Mitteilung als Organismus zur Überwachung von BIBIONE TERME S.p.A. (odv-spa@bibioneterme.it) an.
- Durch die Verwendung einer E-Mail (odv-spa@bibioneterme.it) oder an die Postadresse Organismo di Vigilanza c/o BIBIONE TERME S.p.A. - via delle Colonie, 3 – 30028 Bibione (VE). In beiden Fällen ist die Identität des Meldenden dem ODV bekannt, das deren Vertraulichkeit gewährleistet, es sei denn, gesetzliche Vorschriften machen eine Offenlegung erforderlich.
- Durch ein schriftliches Dokument per Post an folgende Adresse: BIBIONE TERME S.p.A., Organismo di Vigilanza c/o BIBIONE TERME S.p.A. - via delle Colonie, 3 – 30028 Bibione (VE). In diesem Fall muss die Meldung in einem verschlossenen Umschlag eingelegt werden, der außen die Bezeichnung „vertraulich, persönlich“ trägt, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Die schriftliche Meldung, die per Post eingeht, muss vom Empfänger umgehend an die zuständigen Adressaten weitergeleitet werden, wobei keine eigenständige Analyse oder Vertiefung eingeleitet werden darf. Diese Vorgehensweise gilt auch für anonyme Meldungen.
- Mündlich, durch eine Erklärung, die von einem der berechtigten Empfänger, wie dem internen Ansprechpartner von BIBIONE TERME S.p.A. für das Organisationsmodell gemäß D.Lgs. 231/01 oder dem ODV während der Audits vor Ort im Unternehmen aufgenommen wird.
Nach der Übermittlung der Meldung auf die oben beschriebenen Arten wird der Meldende von den zuständigen Personen informiert, wann die Meldung bearbeitet wird, ob zusätzliche Details erforderlich sind, um die Meldung zu bewerten und zu prüfen, und wann die Überprüfung der Meldung abgeschlossen ist. Der Meldende kann um ein Update oder eine Rückmeldung zur eigenen Meldung bitten und zusätzliche Informationen bereitstellen, falls der gemeldete Vorfall fortgesetzt, unterbrochen oder verschärft wurde.
Das D.Lgs. 24/2023 bestimmt, dass bezüglich der internen Meldungen:
- Nach der Übermittlung der Meldung durch den Whistleblower und innerhalb von sieben Tagen nach deren Empfang, der zuständige Stelle eine Empfangsbestätigung ausstellen muss.
- Die Person, die für die Verwaltung des Kanals zuständig ist, muss den Kontakt mit dem Meldenden aufrechterhalten, der Meldung sorgfältig nachgehen und dem Whistleblower innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Meldung Rückmeldung geben.
- Das Dekret 24/2023 hat die Kanäle für die Whistleblower erweitert und einen externen Meldungskanal vorgesehen, der von der ANAC verwaltet wird, falls keine anderen internen Meldungskanäle verfügbar sind.
Externe Meldungen
Das Dekret 24/2023 sieht einen externen Meldungskanal vor, der von der ANAC verwaltet wird, falls keine anderen internen Meldungskanäle verfügbar sind. Der Zugang zum externen Kanal der ANAC ist in folgenden Fällen erlaubt:
- Der meldende Teilnehmer arbeitet in einem Arbeitsumfeld, in dem keine obligatorische Aktivierung des Kanals vorgesehen ist oder dessen Einrichtung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Der meldende Teilnehmer hat bereits eine Meldung gemacht, auf die keine Maßnahmen ergriffen wurden.
- Der meldende Teilnehmer hat berechtigte Gründe zu der Annahme, dass das interne Meldesystem keine Vertraulichkeit gewährleisten kann oder dass es möglichen Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein könnte.
- Die Meldung betrifft möglicherweise die Unterlassung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Meldesystem.
8.2. Empfang
Die Meldung wird von der zuständigen Person (in der Regel dem Überwachungsorgan oder einer anderen angegebenen Person) empfangen, die verpflichtet ist:
- Die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden zu gewährleisten, es sei denn, diese Vertraulichkeit kann gesetzlich nicht garantiert werden.
- Die Begründetheit der Meldung zu überprüfen, die angegebenen Fakten zu überprüfen und weitere Informationen und Unterlagen zu sammeln, falls notwendig.
- Den Meldenden innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Meldung zu informieren.
8.3. Prüfung und Bewertung
Die für die Prüfung und Bewertung der Meldung zuständige Person muss:
- Die gemeldeten Fakten überprüfen und bewerten, ob Anzeichen für eine Verantwortlichkeit vorliegen.
- Die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Probleme bewerten und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen.
- Jeden Schritt des Prozesses zur Bearbeitung der Meldung dokumentieren.
8.4. Rückmeldung
Die zuständige Person muss:
- Dem Meldenden innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Meldung Rückmeldung geben und die ergriffenen Maßnahmen und Ergebnisse angeben.
- Den Meldenden informieren, falls die Meldung nicht bearbeitet werden kann oder keine ausreichenden Elemente zur Ergreifung von Korrekturmaßnahmen gefunden wurden.
9. Schutz des Meldenden
Das Unternehmen gewährleistet den Schutz des Meldenden vor Vergeltungsmaßnahmen und Diskriminierung, die sich aus der Meldung ergeben könnten. Jede Meldung wird mit größter Vertraulichkeit behandelt und es werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um ein sicheres Umfeld für die Meldenden zu gewährleisten.
10. Disziplinarmaßnahmen
Verstöße gegen dieses Verfahren oder Missbrauch des Meldesystems können disziplinarische Maßnahmen gegen Mitarbeiter, Mitarbeiter und beteiligte Dritte nach sich ziehen.
11. Überwachung und Aktualisierungen
Das Meldesystem unterliegt einer kontinuierlichen Überwachung und regelmäßigen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass es wirksam und konform mit den geltenden Vorschriften bleibt. Jede Änderung des Verfahrens wird allen beteiligten Personen mitgeteilt.
Kontaktieren Sie uns
T. 0431 441111 – info@bibioneterme.it